Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Shop der Firma Lightfire Feuerwerke

Lightfire Feuerwerke
Inhaber: Sebastian Riethues
Plaggenesch 13
48477 Riesenbeck

Telefon: 05454 / 180 88 34
Fax: 05454 / 180 88 38

E-Mail: info@lightfire-feuerwerke.de
www.lightfire-feuerwerke.de

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Lightfire Feuerwerke (nachfolgend „Lightfire Feuerwerke“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Lightfire Feuerwerke stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Mit „Kunde“ sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Registrierung

Der Kunde kann die Produkte im Online-Shop nur bestellen, wenn er sich bei Lightfire Feuerwerke registriert. Die Registrierung ist nur möglich, wenn der Kunde Lightfire Feuerwerke den Altersnachweis gemäß § 3 Abs. 3 und – soweit erforderlich – die Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 5 übermittelt. Erst nach dieser Übermittlung und Prüfung durch Lightfire Feuerwerke wird der Kunde durch Lightfire Feuerwerke freigeschaltet und kann die Produkte bestellen.

§ 3 Vertragsgegenstand, Besondere Bestimmungen für Feuerwerksartikel

(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment von Lightfire Feuerwerke insbesondere folgende Produkte aus folgenden Produktklassen auswählen:

  • Feuerwerksartikel der Kategorie F1 = Kleinstfeuerwerk, Kinderfeuerwerk
  • Feuerwerksartikel der Kategorie F2 = Silvesterfeuerwerk
  • Feuerwerksartikel der Kategorie T1 = Bühnenfeuerwerk/Feuerwerk für technische Zwecke
  • Zubehörartikel, insbesondere Absperrband, Klebeband, Zündleitungen

(2) Feuerwerksartikel der Kategorie F2 dürfen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausgehändigt werden.

(3) Damit Lightfire Feuerwerke die Ware der Kategorie F2 an den Kunden aushändigen kann, benötigt Lightfire Feuerwerke aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich einen Altersnachweis von den Kunden, den diese Lightfire Feuerwerke per Fax, Post oder E-Mail zusenden können.

(4) Bestellungen von Feuerwerksartikeln der Kategorie F2 für den Abholzeitraum vom 29. bis zum 31. Dezember (nachfolgend „Silvesterbestellungen“) müssen bis spätestens 10. Dezember des gleichen Jahres bei Lightfire Feuerwerke eingehen.

(5) Bei Bestellungen der Kategorie F2, die außerhalb des Zeitraums vom 29. bis zum 31. Dezember ausgehändigt werden sollen, benötigt Lightfire Feuerwerke zusätzlich zum Altersnachweis gemäß Abs. 2 eine behördliche Ausnahmegenehmigung zum Veranstalten eines Feuerwerks gemäß § 24 Sprengstoffgesetz, oder einen Gewerbenachweis für Wiederverkäufer. Einen allgemeinen Vordruck für diesen Antrag stellt Lightfire Feuerwerke dem Kunden im Downloadbereich „Bestellformulare“ zur Verfügung.

(6) Lightfire Feuerwerke verkauft ausschließlich Feuerwerkskörper, die für den deutschen Markt geprüft und zugelassen wurden.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann die Produkte von Lightfire Feuerwerke auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und bestätige diese hiermit“ diese Verkaufsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Lightfire Feuerwerke schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei Lightfire Feuerwerke eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Lightfire Feuerwerke zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von Lightfire Feuerwerke auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 5 Lieferbedingungen

(1) Nur Artikel der Kategorie T1, F1 sowie Zubehörartikel werden durch Lightfire Feuerwerke ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verschickt. Insellieferungen erfolgen nicht.

Von Lightfire Feuerwerke angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung von Lightfire Feuerwerke, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt. Sofern für die jeweilige Ware im Online-Shop von Lightfire Feuerwerke keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie ca. 3 Werktage.

(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt Lightfire Feuerwerke dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht Lightfire Feuerwerke von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(3) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt Lightfire Feuerwerke dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden wird hiervon nicht berührt. Im Übrigen ist in diesem Fall auch Lightfire Feuerwerke berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird Lightfire Feuerwerke eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.

§ 6 Preise, Mindestbestellwerte und Versandkosten

(1) Alle Preise, die auf der Website von Lightfire Feuerwerke angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Ab einem Bestellwert von EUR 350,00 erfolgt die Lieferung durch Lightfire Feuerwerke versandkostenfrei.

(3) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand.

(4) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

§ 7 Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit

(1) Der Kunde kann die Zahlung per Banküberweisung auf das bei Versand der Rechnung angegebene Konto oder per PayPal vornehmen.

(2) Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

(3) Für Silvesterbestellungen gilt: Der Kaufpreis ist nach Zugang der von Lightfire Feuerwerke versandten Rechnung zum 15. Dezember fällig. Nur Ware, die bis zum 15. Dezember gezahlt worden ist, wird von Lightfire Feuerwerke zur Abholung bereitgestellt.

(4) Für alle anderen Bestellungen gilt: Die Zahlung des Kaufpreises von Feuerwerksartikeln der Kategorien F1, F2, T1 sowie Zubehör innerhalb des Jahres wird mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Eine Barzahlung ist bei Abholung nicht möglich.

§ 8 Abholbedingungen

(1) Für Silvesterbestellungen (vgl. § 3 Abs. 4) gelten folgende Abholbedingungen:

a) Die Abholung der Bestellung ist nur vom 28. bis 31. Dezember möglich (Ausgenommen Sonntag, der 30.12.). Am 28. Dezember ist die Abholung zwischen 9.00 und 18.00 Uhr möglich, am 29. Dezember zwischen 9.00 bis 16.00 Uhr und am 31. Dezember von 9.00 bis 12.00 Uhr. Abholort für Silvesterbestellungen ist die Lagerhalle Fliesen Lindenschmidt, Münsterstr. 36, 48477 Hörstel/Riesenbeck, Deutschland.

b) Die Aushändigung der Ware erfolgt ausschließlich an Kunden, die die Ware gemäß § 4 bestellt haben und die am Abholort ihren gültigen Personalausweis sowie die jeweilige Rechnung gegenüber einer von Lightfire Feuerwerke autorisierten Person vorzeigen. Die Ware kann auch an einen Bevollmächtigten der Kunden ausgehändigt werden, wenn dieser Bevollmächtigte am Abholort einer von Lightfire Feuerwerke autorisierten Person eine unterzeichnete Vollmacht im Original, die jeweilige Rechnung und einen gültigen Personalausweis vorzeigt.

(2) Für alle anderen Bestellungen, die nicht versendet werden können (vgl. § 3 Abs. 4), gelten folgende Abholbedingungen:

a) Die Abholung der Bestellung ist zwischen dem 02. Januar und 20.Dezember ausschließlich nach Absprache ab Lager von Lightfire Feuerwerke, Riesenbecker Str. 54, 48369 Saerbeck, Deutschland, möglich.

b) Die Aushändigung der Ware der Kategorie F2 erfolgt ausschließlich an die Kunden, die die Ware gemäß § 4 bestellt haben und die am Abholort ihren gültigen Personalausweis, die Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 5 sowie die jeweilige Rechnung einer von Lightfire Feuerwerke autorisierten Person vorzeigen.

c) Die Aushändigung der Ware der Kategorien F1 und T1 sowie Zubehörartikeln erfolgt ausschließlich an Kunden, die die Ware gemäß § 4 bestellt haben und die am Abholort einer von Lightfire Feuerwerke autorisierten Person ihren gültigen Personalausweis sowie die jeweilige Rechnung vorzeigen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von Lightfire Feuerwerke.

§ 10 Sachmängelgewährleistung, Verjährung

Lightfire Feuerwerke haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf von Lightfire Feuerwerke gelieferte Waren 12 Monate; Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Lightfire Feuerwerke bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet Lightfire Feuerwerke – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lightfire Feuerwerk vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Lightfire Feuerwerke jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Lightfire Feuerwerke nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Lightfire Feuerwerke einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn Lightfire Feuerwerke die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen Lightfire Feuerwerke und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Lightfire Feuerwerke der Sitz von Lightfire Feuerwerke, Plaggenesch 13, 48477 Riesenbeck, Deutschland.

 

Stand: Oktober 2018

X